Folgende Termine müssen Sie im Auge behalten

 

 

Haben Sie gewusst, dass die Limiten für die maximalen 3a Einzahlungen für das Jahr 2025 geändert haben?

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'258 einzahlen.
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des AHV-Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 36'288 einzahlen.

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