Folgende Termine müssen Sie im Auge behalten
Haben Sie gewusst, dass die Limiten für die maximalen 3a Einzahlungen für das Jahr 2025 geändert haben?
- Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'258 einzahlen.
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des AHV-Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 36'288 einzahlen.